Brandschutzordnung Teil C
Brandschutzordnung Teil C (lt. DIN 14096 Teil C; BGV A8)
Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil C ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das je nach Unternehmen | Organisation 15 bis 22 DIN A4 Seiten umfassen kann.
Das Dokument wendet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure).
Die Brandschutzordnung Teil C beschreibt die betrieblichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und -abwehr. Sie definiert die Zuständigkeiten | Verhaltensweisen von Personen die für den Brandschutz im Unternehmen | Verwaltung auserkoren sind.
Wir liefern die auf Ihre Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als Ausdruck und als PDF-Datei.
Brandschutzordnung Teil C
Nach Einsicht der Grundrisspläne und eines Organigramms oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
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